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EES und ETIAS: die neuen Formalitäten für Reisende

La Rédaction Paris je t'aime - Aktualisiert am
Schluss mit dem traditionellen Stempel in Ihrem Reisepass! Der Schengen-Raum führt nun ein modernes und sicheres elektronisches Registrierungssystem ein

Seit Oktober 2025 erfasst das EES die Ein- und Ausreise von nicht-europäischen Reisenden elektronisch. Die ETIAS, eine Online-Reisegenehmigung, wird bald vor der Abreise verlangt. Dieser Artikel erläutert diese beiden Systeme im Detail und gibt Ihnen die Schlüssel für eine reibungslose Reise nach Paris an die Hand.

🎯EES: Was ist das neue Einreise-/Ausreisesystem?

📌Definition von EES (Entry Exit System)

Das Einreise-/Ausreisesystem oder Entry Exit System (EES) ersetzt den manuellen Stempel in den Pässen durch eine elektronische Registrierung. Dieses System, das am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen wurde, modernisiert die Grenzkontrollen im Schengen-Raum. Das Ziel ist, die Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig den Durchgang für Reisende flüssiger zu gestalten.

Konkret sammelt das System mehrere Informationen: ein Gesichtsfoto, den Scan des Reisepasses und die Fingerabdrücke von Reisenden ab 12 Jahren. Kinder unter 12 Jahren sind von der Abnahme von Fingerabdrücken befreit, es darf nur ein Foto gemacht werden. Anhand dieser Daten können die Ein- und Ausreisen in den Schengen-Raum nachverfolgt und die Aufenthaltsdauer automatisch berechnet werden.

📌Wer ist von Grenzkontrollen betroffen?

Der EES richtet sich an Drittstaatsangehörige, d. h. Reisende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz besitzen. Dieses System betrifft nur Kurzaufenthalte, d. h. Besuche mit einer Dauer von weniger als 90 Tagen.

Inhaber eines von Frankreich oder einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines Aufenthaltstitels werden nicht im EES erfasst. Ebenso wenig sind EU-Bürger und Einwohner des Schengen-Raums von diesem Verfahren betroffen.

📌Die 90/180-Tage-Regel

Die Regel bleibt unverändert: Kurzzeitreisende dürfen maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bleiben. Diese Dauer wird in einem gleitenden Fenster berechnet: Jeden Tag überprüft das System, wie viele Tage in den letzten 180 Tagen im Schengen-Raum verbracht wurden.

Das EES berechnet diese Zeiträume automatisch, was die Nachverfolgung für Behörden und Reisende erleichtert.

Vor dem EES / Mit dem EES

Kriterium Vor dem EES Mit dem EES
Erfassungsmodus Manueller Stempel im Pass Automatische digitale Aufnahme
Nachverfolgung der Aufenthaltsdauer Keine automatische Berechnung Automatische Berechnung von 90 Tagen auf 180 Tage
Vorgehen bei jedem Durchgang Gleiches Vorgehen bei jedem Eintritt Erster Eintritt ausführlich, folgende Durchgänge schnell

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🎯Passkontrolle am Flughafen: Informationen und praktische Tipps

📌Vorbereitung vor der Reise

Denken Sie an folgendes:

  • gültiger Reisepass
  • evtl. Belegdokumente (Unterkunft, Ressourcen, Rückflugticket)
  • die Dauer und den Grund Ihres Aufenthalts kennen

Einige Fluggesellschaften oder Flughäfen bieten Leitfäden oder Vorabinformationen an, um Ihnen die Ankunft zu erleichtern.

📌Erster Eintrag nach Einrichtung des Systems

Bei Ihrer Ankunft :

  • Zeigen Sie Ihren Pass am Grenzposten vor
  • Sie werden aufgefordert, ein Foto zu machen, das vom System aufgenommen wird, die Erfassung Ihrer Fingerabdrücke (ab 12 Jahre)
  • Ihre EES-Akte wird für Ihre zukünftigen Reisen angelegt

📌Nächste Einträge

Der Durchgang geht schneller:

  • Scan des Reisepasses
  • biometrische Überprüfung
  • Kontrolle durch einen Beamten

📌Wie viel Zeit sollten Sie für den Durchgang einplanen

Während der Einführungsphase ist eine längere Durchgangszeit möglich, insbesondere bei hohem Besucheraufkommen. Tipps:

  • sehen Sie zusätzlichen Spielraum voraus und planen Sie ihn ein
  • folgen Sie den Hinweisen in den Ankunftsbereichen
  • nutzen Sie die dedizierten EES-Dateien, falls verfügbar
  • halten Sie Ihren Reisepass im Voraus bereit

📌Praktische Tipps für einen reibungslosen Durchgang

  • Halten Sie Ihren Reisepass beim Verlassen des Flugzeugs griffbereit
  • Nehmen Sie beim Fotografieren Mütze/Brille ab
  • Für Reisende mit Kindern: Bereiten Sie sie auf das Foto vor
  • Überprüfen Sie Ihre Unterkunfts-/Einladungsdokumente
  • Wenn Sie häufig reisen, sollten Sie eine Kopie Ihrer Einreise-/Ausreisedaten aufbewahren, um die Formalitäten zu erleichtern

🎯ETIAS: Eine Reisegenehmigung vor der Einreise nach Frankreich

📌Ist ETIAS ein Visum?

Das ETIAS ist kein Visum. Es handelt sich um eine elektronische Reisegenehmigung, die vor der Abreise in den Schengen-Raum online beantragt werden muss. Dieses System betrifft Reisende, die zurzeit für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht befreit sind, aber künftig diese neue Regelung einhalten müssen.

Der Antrag wird auf einer speziellen Plattform gestellt, die Antwort wird in der Regel innerhalb von 96 Stunden erteilt. Diese Genehmigung kostet 20 Euro und ist drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des bei der Beantragung verwendeten Reisepasses gültig.

Das ETIAS-System ist noch nicht einsatzbereit: Es soll im letzten Quartal 2026 in Betrieb genommen werden.

📌Europäische Länder, die eine ETIAS-Zulassung verlangen

ETIAS ist für die Einreise in 30 europäische Länder erforderlich, die die 29 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie Zypern umfassen.
Die betroffenen europäischen Länder:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Zypern
  • Kroatien
  • Dänemark
  • Spanien
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Norwegen
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Tschechische Republik
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Schweden
  • Schweiz

Wichtig: Die Genehmigung bleibt drei Jahre lang gültig und erlaubt mehrfache Einreisen in all diese Gebiete, wobei die 90/180-Tage-Regel eingehalten werden muss.

Ausnahmen: Irland ist nicht Teil des Schengen-Raums und wendet seine eigenen Einreisebestimmungen an.

📌Wer ist von ETIAS betroffen?

ETIAS richtet sich an Staatsangehörige von Ländern, die für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit sind. Diese Reisenden, die heute für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen frei einreisen können, müssen diese elektronische Genehmigung vor ihrer Abreise einholen.

📍Die wichtigsten Länder, die von ETIAS betroffen sind

Amérique du Nord
  • USA
  • Kanada
Amérique latine
  • Argentinien
  • Brasilien
  • Chile
  • Kolumbien
  • Mexiko
  • Paraguay
  • Peru
  • Uruguay
  • Venezuela
Asien-Pazifik
  • Australien
  • Südkorea
  • Hongkong
  • Israel
  • Japan
  • Malaysia
  • Neuseeland
  • Singapur
  • Taiwan
  • Vereinigte Arabische Emirate
Europa (außerhalb der EU)
  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Georgien
  • Nordmazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Ukraine
  • Vereinigtes Königreich

Ausnahmen: Staatsangehörige von Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan sind nicht von ETIAS betroffen, auch wenn sie nicht der Europäischen Union angehören. EU-Bürger, Inhaber eines Schengen-Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung für den Schengen-Raum sind von dieser Erlaubnis nicht betroffen.

📌Benötigte Dokumente für das Überschreiten der Schengen-Grenzen

Um die Grenzen des Schengen-Raums zu überqueren, zeigen Reisende aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums einfach ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

Drittstaatsangehörige müssen mehrere Dokumente vorlegen: einen gültigen Reisepass (dessen Ablaufdatum mindestens drei Monate über dem geplanten Abreisedatum liegt), die ETIAS-Genehmigung, falls diese nach der Einführung des Systems anwendbar ist, und je nach Staatsangehörigkeit eventuell ein Einreisevisum. Bei der Ankunft erfolgt die Registrierung im EES an der Grenzkontrollstelle.

Denken Sie daran, die Gültigkeit Ihres Reisepasses vor der Abreise zu überprüfen, um Komplikationen zu vermeiden.

📌Checkliste für Reisende:

  1. Überprüfen der Gültigkeit des Reisepasses (mindestens 3 Monate über das Abreisedatum hinaus)
  2. Einholen von ETIAS, falls zutreffend (für visumfreie Drittstaatsangehörige, sobald das System betriebsbereit ist)
  3. Bei Ankunft an der EES-Kontrolle melden (erste Einreise mit biometrischer Registrierung)

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🎯Was sind die offiziellen Quellen?

Um Sie bei Ihren Schritten zu unterstützen und die neuesten Informationen zu erhalten, stellen mehrere offizielle Quellen detaillierte Ressourcen zu EES und ETIAS zur Verfügung. Diese Plattformen bieten praktische Leitfäden, mobile Anwendungen und regelmäßige Aktualisierungen, um Ihnen das Reisen im Schengen-Raum zu erleichtern.

❓Häufig gestellte Fragen

Wann wird die EES-Akte im Schengen-Raum eingeführt?

Das EES-System wird am 12. Oktober 2025 mit einer schrittweisen Einführung an den Grenzübergangsstellen des Schengen-Raums in Betrieb genommen. Die Mitgliedstaaten haben damit begonnen, personenbezogene Daten von Reisenden (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Scans des Reisepasses) schrittweise auf Flughäfen, Bahnhöfen und in Häfen zu erheben. Das System soll bis zum 10. April 2026 voll funktionsfähig sein, wenn alle Grenzkontrollstellen das digitale Gerät nutzen. Diese Übergangszeit ermöglicht eine reibungslose Einführung des neuen Systems, das den Stempel in den Pässen ersetzt.

Ist England Teil des Schengen-Raums?

Nein, das Vereinigte Königreich ist nicht Teil des Schengen-Raums. Britische Reisende gelten daher als Drittstaatsangehörige und müssen sich an die neuen Einreisebestimmungen für den Schengen-Raum halten. Das bedeutet, dass sie beim Grenzübertritt einer EES-Registrierung unterzogen werden, wobei ihre persönlichen Daten (Gesichtsbild, Fingerabdrücke) bereits bei der ersten Einreise erhoben werden. Auch britische Staatsbürger müssen vor ihrer Abreise eine ETIAS-Genehmigung einholen, sobald dieses System in Betrieb ist.

Braucht man einen EU-Pass, um vom EES befreit zu werden?

Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz sind vom EES nicht betroffen. Nur Drittstaatsangehörige müssen sich beim Überschreiten der Außengrenzen des Schengen-Raums registrieren lassen und ihre persönlichen Daten (Gesichtsbild, Fingerabdrücke) angeben. Langfristig legal im Schengen-Raum ansässige Personen mit einem Langzeitvisum oder einer Aufenthaltsgenehmigung sind ebenfalls von der EES-Registrierung befreit.

Wann ist die ETIAS-Genehmigung für Reisen nach Paris erforderlich?

Die Reisegenehmigung ETIAS tritt im letzten Quartal 2026 in Kraft**. Ab diesem Datum müssen Staatsangehörige von Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, diese elektronische Genehmigung vor ihrer Abreise nach Paris und in den gesamten Schengen-Raum einholen. Die offizielle Plattform ist noch nicht aktiv - hüten Sie sich vor betrügerischen Websites, die bereits vorgeben, ETIAS-Genehmigungen auszustellen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online, wobei die Antwort in der Regel innerhalb von maximal 96 Stunden erteilt wird. Diese Berechtigung kostet 20 Euro und ist für drei Jahre oder bis zum Ablauf des bei der Beantragung verwendeten Reisepasses gültig und ermöglicht mehrfache Einreisen in den Schengenraum.

Ersetzt ETIAS das EES-System?

Nein, ETIAS und EES sind zwei sich ergänzende Systeme, die unterschiedliche Funktionen haben. Der EES (bereits seit Oktober 2025 in Betrieb) registriert die Ein- und Ausreise an der Grenze mit Erhebung biometrischer Daten. ETIAS (voraussichtlich Ende 2026) ist eine Reisegenehmigung, die vor der Abreise online eingeholt werden muss. Beide Regelungen gelten für dieselben Reisenden - Drittstaatsangehörige mit Kurzaufenthaltsgenehmigung -, greifen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten: ETIAS vor der Reise, EES beim Grenzübertritt. Ein von ETIAS betroffener Reisender muss also seine Genehmigung online einholen und dann bei seiner Ankunft in Paris die EES-Registrierung durchlaufen.

Müssen Kinder ihre Fingerabdrücke abgeben?

Nein, Kinder unter 12 Jahren sind im Rahmen des EES von der Abnahme von Fingerabdrücken befreit. Von Kindern darf nur ein Gesichtsfoto gemacht werden. Für Kinder ab 12 Jahren ist die Abnahme von Fingerabdrücken genauso obligatorisch wie für Erwachsene. Diese Regel gilt bei der ersten Einreise in den Schengen-Raum, dem Zeitpunkt, an dem der EES-Ordner angelegt wird.

Muss ich das EES-Verfahren bei jeder Reise wiederholen?

Die vollständige biometrische Erfassung wird einmalig durchgeführt. Die folgenden Reisen sind schneller.

Sind meine Daten geschützt?

Ja. Das EES unterliegt den europäischen Datenschutzbestimmungen. Sie können nur von befugten Behörden und nur für eine begrenzte Zeit eingesehen werden.

Siehe auch