In diesem Artikel erfahren Sie:
Seit Oktober 2025 erfasst das EES die Ein- und Ausreise von nicht-europäischen Reisenden elektronisch. Die ETIAS, eine Online-Reisegenehmigung, wird bald vor der Abreise verlangt. Dieser Artikel erläutert diese beiden Systeme im Detail und gibt Ihnen die Schlüssel für eine reibungslose Reise nach Paris an die Hand.
Das Einreise-/Ausreisesystem oder Entry Exit System (EES) ersetzt den manuellen Stempel in den Pässen durch eine elektronische Registrierung. Dieses System, das am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen wurde, modernisiert die Grenzkontrollen im Schengen-Raum. Das Ziel ist, die Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig den Durchgang für Reisende flüssiger zu gestalten.
Konkret sammelt das System mehrere Informationen: ein Gesichtsfoto, den Scan des Reisepasses und die Fingerabdrücke von Reisenden ab 12 Jahren. Kinder unter 12 Jahren sind von der Abnahme von Fingerabdrücken befreit, es darf nur ein Foto gemacht werden. Anhand dieser Daten können die Ein- und Ausreisen in den Schengen-Raum nachverfolgt und die Aufenthaltsdauer automatisch berechnet werden.
Der EES richtet sich an Drittstaatsangehörige, d. h. Reisende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz besitzen. Dieses System betrifft nur Kurzaufenthalte, d. h. Besuche mit einer Dauer von weniger als 90 Tagen.
Inhaber eines von Frankreich oder einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines Aufenthaltstitels werden nicht im EES erfasst. Ebenso wenig sind EU-Bürger und Einwohner des Schengen-Raums von diesem Verfahren betroffen.
Die Regel bleibt unverändert: Kurzzeitreisende dürfen maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bleiben. Diese Dauer wird in einem gleitenden Fenster berechnet: Jeden Tag überprüft das System, wie viele Tage in den letzten 180 Tagen im Schengen-Raum verbracht wurden.
Das EES berechnet diese Zeiträume automatisch, was die Nachverfolgung für Behörden und Reisende erleichtert.
Vor dem EES / Mit dem EES
| Kriterium | Vor dem EES | Mit dem EES |
|---|---|---|
| Erfassungsmodus | Manueller Stempel im Pass | Automatische digitale Aufnahme |
| Nachverfolgung der Aufenthaltsdauer | Keine automatische Berechnung | Automatische Berechnung von 90 Tagen auf 180 Tage |
| Vorgehen bei jedem Durchgang | Gleiches Vorgehen bei jedem Eintritt | Erster Eintritt ausführlich, folgende Durchgänge schnell |
Denken Sie an folgendes:
Einige Fluggesellschaften oder Flughäfen bieten Leitfäden oder Vorabinformationen an, um Ihnen die Ankunft zu erleichtern.
Bei Ihrer Ankunft :
Der Durchgang geht schneller:
Während der Einführungsphase ist eine längere Durchgangszeit möglich, insbesondere bei hohem Besucheraufkommen. Tipps:
Das ETIAS ist kein Visum. Es handelt sich um eine elektronische Reisegenehmigung, die vor der Abreise in den Schengen-Raum online beantragt werden muss. Dieses System betrifft Reisende, die zurzeit für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht befreit sind, aber künftig diese neue Regelung einhalten müssen.
Der Antrag wird auf einer speziellen Plattform gestellt, die Antwort wird in der Regel innerhalb von 96 Stunden erteilt. Diese Genehmigung kostet 20 Euro und ist drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des bei der Beantragung verwendeten Reisepasses gültig.
Das ETIAS-System ist noch nicht einsatzbereit: Es soll im letzten Quartal 2026 in Betrieb genommen werden.
ETIAS ist für die Einreise in 30 europäische Länder erforderlich, die die 29 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie Zypern umfassen.
Die betroffenen europäischen Länder:
Wichtig: Die Genehmigung bleibt drei Jahre lang gültig und erlaubt mehrfache Einreisen in all diese Gebiete, wobei die 90/180-Tage-Regel eingehalten werden muss.
Ausnahmen: Irland ist nicht Teil des Schengen-Raums und wendet seine eigenen Einreisebestimmungen an.
ETIAS richtet sich an Staatsangehörige von Ländern, die für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit sind. Diese Reisenden, die heute für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen frei einreisen können, müssen diese elektronische Genehmigung vor ihrer Abreise einholen.
Ausnahmen: Staatsangehörige von Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan sind nicht von ETIAS betroffen, auch wenn sie nicht der Europäischen Union angehören. EU-Bürger, Inhaber eines Schengen-Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung für den Schengen-Raum sind von dieser Erlaubnis nicht betroffen.
Um die Grenzen des Schengen-Raums zu überqueren, zeigen Reisende aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums einfach ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Drittstaatsangehörige müssen mehrere Dokumente vorlegen: einen gültigen Reisepass (dessen Ablaufdatum mindestens drei Monate über dem geplanten Abreisedatum liegt), die ETIAS-Genehmigung, falls diese nach der Einführung des Systems anwendbar ist, und je nach Staatsangehörigkeit eventuell ein Einreisevisum. Bei der Ankunft erfolgt die Registrierung im EES an der Grenzkontrollstelle.
Denken Sie daran, die Gültigkeit Ihres Reisepasses vor der Abreise zu überprüfen, um Komplikationen zu vermeiden.
Um Sie bei Ihren Schritten zu unterstützen und die neuesten Informationen zu erhalten, stellen mehrere offizielle Quellen detaillierte Ressourcen zu EES und ETIAS zur Verfügung. Diese Plattformen bieten praktische Leitfäden, mobile Anwendungen und regelmäßige Aktualisierungen, um Ihnen das Reisen im Schengen-Raum zu erleichtern.