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Reisende, die aus einem Nicht-EU-Land oder einem Drittstaat stammen, können für in Frankreich gekaufte Waren von einer Steuerbefreiung profitieren. Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss der Reisende mindestens 16 Jahre alt sein und sich weniger als 6 Monate in Frankreich aufhalten.
Einkäufe touristischer Art müssen innerhalb von maximal 3 Tagen bei einem Händler getätigt werden, der Steuerrückerstattung anbietet, und zwar bei derselben Marke (oder Markengruppe) für einen Betrag von mehr als 100€ (ab 1. Januar 2021), inklusive aller Steuern. Sind all diese Bedingungen erfüllt, informiert der Händler den Käufer über die Vorgehensweise zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer und übergibt ihm einen Verkaufsbeleg für die Ausfuhr. Um zu belegen, dass er nicht in der EU ansässig ist, muss der Reisende seinen Reisepass im Geschäft vorlegen.
Um die Steuerbefreiung zu nutzen, zeigen Sie das Steuerbefreiungsformular am Zoll vor, wenn Sie das Land verlassen. Sie können dort aufgefordert werden, die Einkäufe vorzuzeigen. Sie erhalten ganz einfach ein Visum oder elektronischen Begleitschein für die Steuerbefreiung, indem Sie die Pablo-Säulen nutzen, die in den Flughafen bereitstehen.
Um die Mehrwertsteuer sofort zurück zu erhalten, müssen alle Dokumente an der Auszahlungsstelle des Flughafens, dem Hafen oder des Bahnhofs Ihrer Abreise vorgezeigt werden. Andernfalls müssen Sie die Dokumente per Post an ein Tax-Free-Unternehmen wie Global Blue France.
Planen Sie genügend Zeit zur Erledigung der für die Steuerbefreiung benötigten Formalitäten ein, um jeglichen Stress am Abreisetag zu vermeiden. Mit dem Verkaufsbeleg für die Ausfuhr wickelt der Reisende diese Formalitäten noch vor der Gepäckaufgabe und vor Ablauf des dritten Monats nach dem Monat des Kaufs beim Zoll ab.
Sie verlassen die Europäische Union nicht von Frankreich aus, sondern reisen mit dem Zug in ein anderes Land weiter? Keine Sorge! Sie können trotzdem von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren. Alle Einzelheiten finden Sie auf der entsprechenden Seite des französischen Finanzministeriums.
Es gibt zahlreiche Geschäfte, die steuerfreie Dienste anbieten :
Als weltweite Hauptstadt der Mode und des Luxus ist Paris auch ein Muss für alle Liebhaber von Beauty-Produkten und Parfums. In den berühmten Kaufhäusern, innovativen Concept Stores und Designer-Boutiquen finden Besucher eine große Auswahl an einzigartigen Kosmetikprodukten, Pflegeprodukten und Düften. Für Touristen, die Anspruch auf Steuerbefreiung haben, ist dies auch eine hervorragende Gelegenheit, Shoppingvergnügen mit Ersparnissen zu verbinden.