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Die Pariser Luft wird seit 1954 konstant überwacht, seit 1979 von dem Institut AIRPARIF, das vom Umweltministerium zugelassen ist. Die Luftqualität wird täglich auf elektronischen Anzeigetafeln in der Stadt veröffentlicht, im Rahmen eines Index von 1 (sehr gut) bis 10 (sehr schlecht), der den internationalen Normen der Weltgesundheitsorganisation und der Europäischen Kommission Rechnung trägt.
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Seit dem 1. Juli 2017 ist Paris eine Zone für beschränkten Verkehr. Alle Fahrzeuge, die in der Hauptstadt fahren (im Bereich innerhalb des Gürtels), müssen eine Vignette mit Namen Crit‘Air ausweisen, die eine Zahl von 1 bis 5 anzeigt. Diese gibt den Verschmutzungsgrad der Autos, Roller, Motorräder etc. an. Der Fahrer kann gebührenpflichtig verwarnt werden. An Tagen hoher Luftverschmutzung kann es gewissen Fahrzeugkategorien untersagt werden, zu bestimmten Zeiten zu fahren.
Bei stark erhöhter Luftverschmutzung wird die Bevölkerung in allen Medien informiert. Diese Alarmhinweise betreffen vor allem empfindliche Menschen, wie Kinder, ältere Menschen oder schwangere Frauen. Es wird außerdem empfohlen, sportliche Aktivitäten im Freien zu vermeiden.
Von den Maßnahmen der Ville de Paris zur Bekämpfung der Luftverschmutzung sind u.a. folgende nennenswert: der vermehrte Einsatz von ökologischen Verwaltungsfahrzeugen und Bussen (mit Strom oder Naturgas), Radwege, „grüne Quartiers“ mit eingeschränktem Verkehr, angenehmere Lebensräume für die Öffentlichkeit an den stark frequentierten Verkehrsachsen sowie die Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere mit der Schaffung von geschützten Buskorridoren und dem Straßenbahnprojekt an den Boulevards am Stadtrand. Die Mairie ermuntert die Pariser außerdem, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und versucht, das Fahrradfahren und Inline Skaten aufzuwerten.
Bei Spitzenbelastung hat der Polizeipräfekt die Möglichkeit, den Autoverkehr umzuleiten, die Geschwindigkeitsbegrenzung weiter zu senken, Busse im Zentrum der Metropole zu verbieten oder die kostenlose Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in der Region zu verordnen.