An manchen Orten wird Ihre Tierbegleitung vielleicht nicht willkommen sein oder nur unter gewissen Bedingungen. Behindertenhunde hingegen sind in allen Einrichtungen und Verkehrsmitteln gesetzlich erlaubt.
An der Leine oder in seinem Korb wird ein kleines Tier (weniger als 45 cm) in öffentlichen Verkehrsmitteln toleriert. Tiere sind nicht erlaubt in Lebensmittelgeschäften. Hundebesitzer sind unter Androhung einer Geldstrafe (bis zu 450 €) angehalten, Tierkot zu wegzuräumen und zu entsorgen.Behindertenhunde hingegen sind in allen Einrichtungen und Verkehrsmitteln gesetzlich erlaubt.
Bei Ihrer Hotelreservierung sollten Sie nicht vergessen zu fragen, ob man Ihr Haustier akzeptiert und unter welchen Bedingungen. Der Betrag ist nicht geregelt und variiert je nach Hotel, doch die übliche Bandbreite liegt zwischen 5 und 15 € pro Hund.Behindertenhunde hingegen sind in allen Einrichtungen und Verkehrsmitteln gesetzlich erlaubt.
Drücken Sie sich sehr genau aus, denn der Hotelbesitzer kann Ihren Hund z. B. über eine bestimme Größe ablehnen. Behindertenhunde sind per Gesetz in allen Hotels erlaubt, die Hotelbesitzer können jedoch einen Aufpreis verlangen.
In Museen und Sehenswürdigkeiten sind nur Blindenhunde erlaubt.
Viele Squares und Gärten sind für Hunde verboten. Auf das Verbot wird am Eingangszaun hingewiesen. Sie können allerdings mit Ihrem Hund herumtollen im Bois de Boulogne (75016) und Bois de Vincennes (75012) oder im Parc des Buttes Chaumont (75019), sofern sie ihn an der Leine lassen. Manche Gärten, wie der Parc Georges Brassens (75015),bieten extra Wege für Hunde.